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Bezirksgericht Zofingen: Keine Strafe, aber «kleine Verwahrung» und Landesverweis

Das Bezirksgericht Zofingen hat einen 44-jährigen Spanier unter anderem wegen mehrfacher versuchter Tötung und mehrfachen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen, sieht aber von einer Strafe ab, weil der Mann nicht schuldfähig ist, berichtet SRF. Laut Anklage griff er innert weniger als 30 Minuten wahllos Passantinnen und Passanten an; alle Opfer überlebten. Das Gericht ordnete, wie gefordert, eine stationäre therapeutische Massnahme nach Artikel 59 StGB an, die sogenannte «kleine Verwahrung», und sprach den von der Staatsanwaltschaft verlangten Landesverweis von 15 Jahren aus. Der Verteidiger hatte ebenfalls auf Schuldunfähigkeit plädiert, aber weder Strafe noch Landesverweis gewollt. Was die Massnahme bedeutet: Sie ist möglich, wenn ein Täter psychisch schwer gestört ist, die Tat damit zusammenhängt und weitere Taten so verhindert werden können. Sie dauert in der Regel höchstens fünf Jahre, kann aber auf Antrag der Vollzugsbehörde jeweils um fünf Jahre verlängert werden.

Quelle: SRF · srf.ch

Themen: bezirksgericht zofingen · massnahme · rechtsprechung · urteil