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OLG Stuttgart: Gemietete Solaranlage mit Kaufoption für einen Euro ist kein Kredit

Ein langfristiger Mietvertrag über eine Photovoltaikanlage mit der Option, sie am Ende für einen Euro zu kaufen, ist kein verdeckter Verbraucherkreditvertrag. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden (Urt. v. 03.11.2026, Az. 6 U 50/26). Ein Hauseigentümer hatte die Anlage samt Batteriespeicher für 20 Jahre gemietet; kauft er sie am Ende nicht, baut das Unternehmen sie ab, und er muss laut AGB pauschal 2.500 Euro zahlen. Er meinte, er sei damit faktisch zum Kauf gezwungen, der Vertrag also wie ein Ratenkauf zu behandeln. Das OLG sah das anders. Nach Angaben des Gerichts sind bundesweit noch diverse ähnliche Verfahren anhängig. Wer eine Solaranlage mietet, sollte die Abbau- und Schadensersatzklauseln vor der Unterschrift genau lesen.

Quelle: LTO · lto.de

Themen: rechtsprechung · urteil · verbraucherrecht