← Zurück zum Archiv

Eigene BeiträgeLTO · Rechtsprechung

Kirchenaustritt als Kündigungsgrund? Das BAG entscheidet über Caritas-Beraterin und Chorleiter

Darf ein kirchlicher Arbeitgeber kündigen, nur weil jemand aus der Kirche austritt? Der EuGH hat bereits gesagt: nicht pauschal. Am Donnerstag will das Bundesarbeitsgericht die Vorgaben des EuGH auf zwei deutsche Fälle anwenden, berichtet LTO (Az. 2 AZR 196/22 und 2 AZR 34/25). Im ersten Fall kündigte die Caritas einer Sozialpädagogin in der Schwangerschaftsberatung, Mutter von fünf Kindern, die in der Elternzeit ausgetreten war – auch wegen des besonderen Kirchgelds, das die Diözese Limburg von ihr verlangte, nachdem ihr Mann ausgetreten war. Sie hält die Kündigung für unwirksam. Im zweiten Fall geht es um einen Chorleiter einer katholischen Kirchengemeinde. Fest steht bisher: Kirchen haben ein Selbstbestimmungsrecht, ihre Entscheidungen müssen aber «wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt» sein. Offen ist, ob das auch für den Austritt während eines laufenden Arbeitsverhältnisses gilt. Die Antwort betrifft alle, die bei kirchlichen Arbeitgebern beschäftigt sind.

Quelle: LTO · lto.de

Themen: bag · caritas · eugh · rechtsprechung