OLG Stuttgart: Das 'Monnemer Quadrat' darf nicht mehr quadratisch sein
Ritter Sport hat den Markenstreit um den Haferriegel "Monnemer Quadrat" gewonnen. Das Oberlandesgericht Stuttgart verbot der Mannheimer Firma Wacker, den Riegel weiter in quadratischer Form zu verkaufen (Urteil vom 05.11.2026, Az. 2 U 3/26), berichtet LTO. Die Verpackung ähnele der seit 1996 eingetragenen Marke von Ritter Sport zu stark: einer neutralen Blanko-Verpackung mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken. Das Landgericht Stuttgart hatte in erster Instanz noch keine Verwechslungsgefahr gesehen, weil Verbraucher Haferriegel und Schokoladentafel als verschiedene Snacks wahrnähmen. Der Senat sah das nach § 14 Abs. 2 S. 2 MarkenG anders: Die Waren ähnelten sich zwar nur durchschnittlich, die Verpackungen aber überdurchschnittlich, und die Marke Ritter Sport habe eine sehr hohe Kennzeichnungskraft. Eine besonders bekannte Marke genießt deshalb Schutz, auch wenn die Waren weniger ähnlich sind. Wacker hatte den Bio-Riegel im November 2024 auf den Markt gebracht und will vor den BGH ziehen.
Quelle: LTO · lto.de
