Ex-Schüler verliert vorm VG Neustadt: Keine Abi-Neubewertung wegen massiven Stundenausfalls
Ein ehemaliger Schüler hat vor dem Verwaltungsgericht Neustadt seine Klage auf Neubewertung von drei Abiturfächern wegen massiven Unterrichtsausfalls verloren. Das Gericht wies die Klage ab, weil es die Frage, ob der erteilte Unterricht für die Abiturvorbereitung ausreichte, aus rechtlichen Gründen nicht prüfen könne. Ein Verstoß gegen den landesweiten Gleichbehandlungsgrundsatz liege nicht vor. Der Kläger habe keinen beurteilungsrelevanten Fehler geltend gemacht, sondern einen Fehler beim Zustandekommen der Prüfungsleistung; ein solcher führe allenfalls zur Wiederholung der Prüfung, die der Kläger jedoch ausschloss. Der Vorsitzende verwies darauf, dass diese Frage im politischen Diskurs entschieden werden müsse.
Laut Bericht dokumentierte die Familie über drei Jahre hinweg 405 ausgefallene Stunden, im zweiten Halbjahr der 12. Klasse sei im Leistungskurs fast jede zweite Stunde ausgefallen. Die Aufsichtsbehörde räumte eine „unglückliche Häufung von Ausfall“ ein, sah aber keinen Nachteil bei der Abiturprüfung als belegt an. Der Kläger bestand das Abitur 2025 mit 2,1 und studiert mittlerweile. Sein Anwalt kündigte an, in die nächste Instanz zu gehen.
Quelle
Ex-Schüler verliert vorm VG Neustadt: Keine Abi-Neubewertung wegen massiven Stundenausfalls — LTO
