BGH-Leitsatz zum Schadensersatz für Neuwagen: Versicherer muss nach Totalschaden kein höherwertiges Modell bezahlen
Laut LTO hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass bei einem Totalschaden an einem Neuwagen nur die Kosten für ein wirtschaftlich gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu ersetzen sind. Ein Kläger hatte seinen zwei Tage alten Tesla Model Y Long Range nach einem Unfall durch ein teureres Performance-Modell ersetzt, weil das identische Fahrzeug werksseitig erst in drei bis vier Monaten verfügbar war.
Der VI. Zivilsenat bestätigte die Vorinstanzen: Die wirtschaftliche Gleichwertigkeit bemesse sich allein nach objektiven Wertmaßstäben, insbesondere dem Marktpreis. Der um rund 15 Prozent höhere Preis des Performance-Modells weise auf einen höheren Wert hin; die geringere Reichweite sei darin bereits eingepreist. Subjektive Bewertungen des Geschädigten oder höhere Folgekosten spielten keine Rolle.
Eine Wartezeit auf das gleichwertige Fahrzeug sei zumutbar, da für den Übergangszeitraum Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung verlangt werden könnten. Die Revision des Tesla-Fahrers wurde kostenpflichtig verworfen.
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