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Jüdischer Verein legt Verfassungsbeschwerde ein: Ist es extremistisch, Israel abzulehnen?

Der jüdische Verein „Jüdische Stimme“ hat Verfassungsbeschwerde gegen seine Einstufung als gesichert extremistische Organisation durch das Bundesamt für Verfassungsschutz eingelegt, die das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt hatte. Laut LTO wendet sich der Verein zudem mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung an das Bundesverfassungsgericht.

In der Begründung heißt es, Verfassungsschutz und Gericht hätten mehrdeutige Äußerungen von Mitgliedern stets zulasten des Vereins ausgelegt; bereits die abstrakte Eignung, von radikalisiertem Publikum als Billigung von Gewalt verstanden zu werden, habe genügt. Dass der Verein ausschließlich jüdische Mitglieder aufnehme, sei ihm zudem zum Nachteil gereicht, was als Diskriminierung gewertet wird.

Auslöser der Einstufung waren laut Bericht verstärkte Aktivitäten nach dem 7. Oktober 2023. So wurde der Hamas-Angriff in einer Stellungnahme als Akt des Widerstands bezeichnet, ohne die Gewalt als terroristisch zu verurteilen. Ein Instagram-Post zum Jahrestag zeigte das Durchbrechen des Gazazauns mit dem Wunsch, die „Apartheid-Mauer“ fallen zu sehen. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Einstufung zuvor für nicht tragfähig gehalten, da bloße Sprechakte und eine antiisraelische Haltung nicht ausreichten.

Quelle

Jüdischer Verein legt Verfassungsbeschwerde ein: Ist es extremistisch, Israel abzulehnen? — LTO