BVerfG verhandelt über AfD-Fraktionsausschluss: Maßstäbe für den Rausschmiss gesucht
Laut LTO verhandelte das Bundesverfassungsgericht über die Organklage des AfD-Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt gegen seinen Fraktionsausschluss. Erstmals muss das Gericht grundgesetzliche Maßstäbe für einen solchen Ausschluss entwickeln. Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold benannte drei Kernfragen: ob Art. 38 GG einen Verbleibsanspruch begründet, ob die Rechtsprechung zur fairen Geschäftsordnungsanwendung auf Fraktionen übertragbar ist und ob das Rechtsstaatsprinzip Mindestanforderungen setzt.
So der Bericht argumentierte Schmidts Anwalt, der Ausschluss dürfe nur aus „wichtigem Grund“ erfolgen, da fraktionslose Abgeordnete erhebliche Rechteverluste hinnehmen müssten. Die Fraktion habe Macht für innerparteiliche Zwecke missbraucht und Verfahrensrechte verletzt, etwa durch nicht geprüfte Abstimmungsgeräte. Die Fraktionsanwälte hielten dem entgegen, der Status sei kaum berührt; maßgeblich sei das Willkürverbot, ein „hinlänglicher Grund“ reiche. Ausschlussgrund seien Drohungen mit weiteren Enthüllungen.
Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Bis dahin bleibt Schmidt fraktionslos; seine Parteimitgliedsrechte sind suspendiert, ein Parteiausschlussverfahren läuft. Die Entscheidung könnte auch für die Berliner Linkspartei relevant werden, auch wenn Länder verfassungsrechtlich eigene Räume sind.
Quelle
BVerfG verhandelt über AfD-Fraktionsausschluss: Maßstäbe für den Rausschmiss gesucht — LTO
