Kein Regierungspersonal für Parteikanäle
Der Verfassungsgerichtshof hat laut Bericht eine 2025 eingeführte Regelung aufgehoben, die es Kabinettsmitarbeitern erlaubte, Social-Media-Kanäle von Regierungsmitgliedern oder Parteien zu betreuen. Die FPÖ hatte den Antrag auf Aufhebung gestellt. Das Höchstgericht begründete die Entscheidung mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Chancengleichheit und der staatlichen Neutralitätspflicht (Äquidistanz). Regierungsparteien seien durch den Zugriff auf staatliche Ressourcen für parteipolitische Accounts unsachlich gegenüber Oppositionsparteien begünstigt worden; die Vorgabe zur inhaltlichen Abgrenzung ändere daran nichts.
So der Bericht weiter, stellte der Gerichtshof klar, dass staatliche Förderungen zwar nach sachlichen Kriterien wie Parlamentsstärke differenziert werden dürfen, die bloße Regierungsbeteiligung jedoch kein zulässiges Kriterium sei. Bei Verstößen gegen das nun bestätigte Verbot drohen Strafen. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat habe bereits über 400.000 Euro an Geldbußen verhängt. Der Rechnungshof bezifferte die jährlichen Personalkosten für vier Regierungsbüros auf bis zu 220.000 Euro, die als Strafen aufgebrummt wurden. Eine 2025 geschaffene Ausnahmeregelung für Personalspenden von Parlamentsklubs an Parteien blieb unberührt.
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